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01.02.2010 - Internet: Was passiert mit Benutzerprofilen nach dem Tod?

© S. Hofschläger/PIXELIO
Das Internet ist längst Teil des Alltags geworden – in unserer Freizeit surfen, chatten und bloggen wir, zeigen uns in digitalen Netzwerken wie "Wer kennt wen" (WKW) oder "StudiVZ". Durch Pinnwand-Einträge und Fotoalben gibt fast jeder einen Teil seiner Identität preis. Kurzum: Das Leben ist längst digital geworden. Was aber passiert mit einem virtuellen Leben, wenn der Nutzer stirbt? Bleibt das Profil auf "WKW", "Myspace", "StudiVZ" oder Portalen wie "Feierabend.de" weiterhin bestehen?

Diese Fragen beschäftigen zurzeit Anbieter von sozialen Netzwerken. Da es noch keine speziellen Richtlinien darüber gibt, wie mit Nutzerprofilen von Verstorbenen umgegangen werden soll. Die Betreiber der Community "StudiVZ" setzen auf Individualität und treten mit den Hinterbliebenen in Kontakt, um gemeinsam zu entscheiden, was mit dem Profil ihres Angehörigen geschehen soll – vorausgesetzt, sie legen eine Kopie der Sterbeurkunde vor. Dann besteht die Möglichkeit, das Profil zu löschen. Vielen Menschen spendet es jedoch Trost, wenn etwas im Internet an den Verstorbenen erinnert, so dass das Profil bestehen bleibt.

Werden die Betreiber von "WKW" über den Tod eines ihrer Mitglieder informiert, sperren sie zunächst das Profil und leiten erst nach Prüfung des Sterbenachweises die Löschung des Profils ein. In Fällen, bei denen das Profil aber über den Tod hinaus bestehen bleibt, dient das Gästebuch häufig als Kondolenzbuch, in dem Freunde und Bekannte ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringen können.

Auch das Portal "Feierabend.de", eine Community für die Zielgruppe 50plus, die aus regulären Mitgliedern und so genannten Botschaftern, die eigene Gruppen leiten, besteht, löscht in der Regel die Profile. "Nur bei unseren Botschaftern machen wir eine Ausnahme. Da diese Personen ehrenamtlich sehr aktiv waren und uns mit ihren Diensten unterstützt haben, schalten wir für sie nach ihrem Tod einen Nachruf, der eine Woche lang auf unserer Startseite zu sehen ist", berichtet Chefredakteurin Dr. Gabriele Hofmann.

Das weltweit größte Netzwerk "Facebook" will es den Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Mit diesem können sie sich aussuchen, ob die Seite des Verstorbenen gesperrt werden oder in einem "Erinnerungs-Status" weiterhin sichtbar bleiben soll.

Doch warum diese Entscheidung den Angehörigen überlassen? Die schwedische Seite "mywebwill.com" oder das englische Portal "lastmessageclub.uk" ermöglichen es, festzulegen, was im Sterbefall mit den Profilen in den sozialen Netzwerken passieren soll. Sogar letzte Grüße aus dem Jenseits versenden die Betreiber an Freunde und Bekannte. So kann der User zu Lebzeiten schon seine eigene Todesnachricht verfassen und auch festlegen, wann sie verschickt werden soll. Datenschützer beurteilen solche Anbieter allerdings eher kritisch.

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